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             Mit Verfügung vom 17.01.2003 hat die Staatsanwaltschaft 
              Traunstein das Ermittlungsverfahren gegen Neumeier und Salzberger 
              eingestellt. 
             
              Stellungnahme von Alfred Loibl zur Einstellungsverfügung 
              der 
              Staatsanwaltschaft Traunstein 
            Diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft Traunstein ist für 
              mich völlig unverständlich. Gegen diese Entscheidung wurde 
              bereits Beschwerde eingelegt. 
              Fest steht - aufgrund der einhelligen Berichterstattung aller Journalisten 
              - , dass mir auf der Pressekonferenz und danach von den Beteiligten 
              Neumeier, Salzberger und Landrat Schneider der Vorwurf gemacht wurde, 
              dass ich im Kundenfall Neumeier das Bankgeheimnis verletzt habe. 
              Als stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender der Kreissparkasse 
              wurde ich damit in übler Weise verleumdet und einer Straftat 
              bezichtigt. Aus diesem Grund hat ja das Wochenblatt mehrfach meinen 
              Rücktritt gefordert und der Alt- Neuöttinger Anzeiger 
              hat Landrat Schneider aufgefordert, Beweise für diese Behauptung 
              zu liefern oder sich bei mir zu entschuldigen. 
            Dass dieser Vorwurf wahrheitswidrig war, hat sich im Zivilprozess 
              vor dem Landgericht Traunstein herausgestellt, mit dem Ergebnis, 
              dass Neumeier und Salzberger ihre unwahren Vorwürfe 
              in vollem Umfang zurückgenommen und widerrufen haben. 
            Wenn aber nicht Neumeier und Salzberger die Täter sind, dann 
              kann nur Landrat Schneider der Täter sein. 
            Da ich aber nicht nur gegen Neumeier und Salzberger Strafanzeige 
              erstattet und Strafantrag gestellt habe, sondern auch gegen alle 
              anderen, die sich in diesem Zusammenhang strafbar gemacht haben, 
              hätte der Staatsanwalt auch insoweit ermitteln müssen. 
            Dass die Staatsanwaltschaft das nicht getan hat, das allein macht 
              diese Entscheidung schon fehlerhaft. 
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