Mit Verfügung vom 17.01.2003 hat die Staatsanwaltschaft
Traunstein das Ermittlungsverfahren gegen Neumeier und Salzberger
eingestellt.
Stellungnahme von Alfred Loibl zur Einstellungsverfügung
der
Staatsanwaltschaft Traunstein
Diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft Traunstein ist für
mich völlig unverständlich. Gegen diese Entscheidung wurde
bereits Beschwerde eingelegt.
Fest steht - aufgrund der einhelligen Berichterstattung aller Journalisten
- , dass mir auf der Pressekonferenz und danach von den Beteiligten
Neumeier, Salzberger und Landrat Schneider der Vorwurf gemacht wurde,
dass ich im Kundenfall Neumeier das Bankgeheimnis verletzt habe.
Als stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender der Kreissparkasse
wurde ich damit in übler Weise verleumdet und einer Straftat
bezichtigt. Aus diesem Grund hat ja das Wochenblatt mehrfach meinen
Rücktritt gefordert und der Alt- Neuöttinger Anzeiger
hat Landrat Schneider aufgefordert, Beweise für diese Behauptung
zu liefern oder sich bei mir zu entschuldigen.
Dass dieser Vorwurf wahrheitswidrig war, hat sich im Zivilprozess
vor dem Landgericht Traunstein herausgestellt, mit dem Ergebnis,
dass Neumeier und Salzberger ihre unwahren Vorwürfe
in vollem Umfang zurückgenommen und widerrufen haben.
Wenn aber nicht Neumeier und Salzberger die Täter sind, dann
kann nur Landrat Schneider der Täter sein.
Da ich aber nicht nur gegen Neumeier und Salzberger Strafanzeige
erstattet und Strafantrag gestellt habe, sondern auch gegen alle
anderen, die sich in diesem Zusammenhang strafbar gemacht haben,
hätte der Staatsanwalt auch insoweit ermitteln müssen.
Dass die Staatsanwaltschaft das nicht getan hat, das allein macht
diese Entscheidung schon fehlerhaft.
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