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Ermittlungsverfahren gegen Neumeier und Salzberger eingestellt
 

Mit Verfügung vom 17.01.2003 hat die Staatsanwaltschaft Traunstein das Ermittlungsverfahren gegen Neumeier und Salzberger eingestellt.


Stellungnahme von Alfred Loibl zur Einstellungsverfügung der
Staatsanwaltschaft Traunstein

Diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft Traunstein ist für mich völlig unverständlich. Gegen diese Entscheidung wurde bereits Beschwerde eingelegt.
Fest steht - aufgrund der einhelligen Berichterstattung aller Journalisten - , dass mir auf der Pressekonferenz und danach von den Beteiligten Neumeier, Salzberger und Landrat Schneider der Vorwurf gemacht wurde, dass ich im Kundenfall Neumeier das Bankgeheimnis verletzt habe. Als stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender der Kreissparkasse wurde ich damit in übler Weise verleumdet und einer Straftat bezichtigt. Aus diesem Grund hat ja das Wochenblatt mehrfach meinen Rücktritt gefordert und der Alt- Neuöttinger Anzeiger hat Landrat Schneider aufgefordert, Beweise für diese Behauptung zu liefern oder sich bei mir zu entschuldigen.

Dass dieser Vorwurf wahrheitswidrig war, hat sich im Zivilprozess vor dem Landgericht Traunstein herausgestellt, mit dem Ergebnis, dass Neumeier und Salzberger ihre unwahren Vorwürfe in vollem Umfang zurückgenommen und widerrufen haben.

Wenn aber nicht Neumeier und Salzberger die Täter sind, dann kann nur Landrat Schneider der Täter sein.

Da ich aber nicht nur gegen Neumeier und Salzberger Strafanzeige erstattet und Strafantrag gestellt habe, sondern auch gegen alle anderen, die sich in diesem Zusammenhang strafbar gemacht haben, hätte der Staatsanwalt auch insoweit ermitteln müssen.

Dass die Staatsanwaltschaft das nicht getan hat, das allein macht diese Entscheidung schon fehlerhaft.

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