Wenn zwei Streitparteien ein Gerichtsverfahren mit einem Vergleich
beilegen dann ist das so, als würden sie sich die Hände
reichen. Die Auseinandersetzung sollte damit beendet sein -
ein für allemal. Das war letztlich auch das Ziel des Richters,
der immer wieder auf einen Vergleich hingewirkt hatte. Was aber
tut Alfred Loibl? Er reicht Salzberger und Neumeier zuerst im
Zivilprozess die Hand und versucht nun den beiden in einem Strafprozess
einen Dolchstoß zu versetzen. In einer solchen Vorgehensweise
zeigt sich der wahre Charakter eines Menschen. Ob Loibls Bemühungen
von Erfolg gekrönt sein werden, ist allerdings mehr als
fraglich. Das gilt besonders für Schadenersatzforderungen,
die Loibl in den Raum stellt. Hierfür müsste er schon
beziffern können, welcher Schaden ihm in Cent und Euro
entstanden sein soll. |
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Anmerkung
Dieser Kommentar zeigt, dass
der Verfasser keine Ahnung hat, wie in der Regel Vergleiche
vor Gericht zustande kommen!
Dass bei einer so üblen Verdächtigung und Verleumdung
auch Anzeige erstattet wurde, ist selbstverständlich
und entspricht auch dem allgemeinen Rechtsverständnis.
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