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Kommentar: "Der Dolchstoß"
 

Wochenblattkommentar vom 30.10.2002
von Mike Schmitzer

Wenn zwei Streitparteien ein Gerichtsverfahren mit einem Vergleich beilegen dann ist das so, als würden sie sich die Hände reichen. Die Auseinandersetzung sollte damit beendet sein - ein für allemal. Das war letztlich auch das Ziel des Richters, der immer wieder auf einen Vergleich hingewirkt hatte. Was aber tut Alfred Loibl? Er reicht Salzberger und Neumeier zuerst im Zivilprozess die Hand und versucht nun den beiden in einem Strafprozess einen Dolchstoß zu versetzen. In einer solchen Vorgehensweise zeigt sich der wahre Charakter eines Menschen. Ob Loibls Bemühungen von Erfolg gekrönt sein werden, ist allerdings mehr als fraglich. Das gilt besonders für Schadenersatzforderungen, die Loibl in den Raum stellt. Hierfür müsste er schon beziffern können, welcher Schaden ihm in Cent und Euro entstanden sein soll.  
Anmerkung
Dieser Kommentar zeigt, dass der Verfasser keine Ahnung hat, wie in der Regel Vergleiche vor Gericht zustande kommen!
Dass bei einer so üblen Verdächtigung und Verleumdung auch Anzeige erstattet wurde, ist selbstverständlich und entspricht auch dem allgemeinen Rechtsverständnis.

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