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Stellungnahme von Alfred Loibl
 

Stellungnahme von Alfred Loibl zum gerichtlichen Vergleichbeschluss vom 23.10.2002


Ich habe dem gerichtlichen Vergleich aus folgenden Gründen zugestimmt:

1.
 

Bei einem Urteil wären die Beklagten Salzberger und Neumeier nur zur Unterlassung ihrer unwahren Behauptungen verpflichtet worden.


2.
 
Im gerichtlichen Vergleich aber haben sich Salzberger und Neumeier darüber hinaus auch zur Rücknahme ihrer unwahren Behauptungen und zum Widerruf dieser unwahren Behauptungen verpflichtet.

3.
 
Außerdem haben sie die ausdrückliche Erklärung abgegeben, dass ich nicht gegen das Bankgeheimnis verstoßen habe und auch nicht versucht habe, einen Landrat Schneider zu verhindern.

4.
 
Zusätzlich drücken sie ihr Bedauern darüber aus, dass ich einen Ruf- und Ansehensschaden erlitten habe.

5.
 
Zusätzlich haben sich Salzberger und Neumeier verpflichtet, für jeden Fall der Wiederholung ihrer unwahren Behauptungen eine Strafe von 10.000,00 Euro zu bezahlen.

6.
 
Mit dem gerichtlichen Vergleich sind nur die Unterlassungs- und Widerrufsansprüche abgegolten und erledigt, nicht aber Schadensersatzansprüche.

7.
 
Nach Beendigung des Zivilprozesses kann endlich der Staatsanwalt tätig werden und das Strafverfahren gegen Rechtsanwalt Salzberger und Neumeier wegen übler Nachrede, Verleumdung und falscher Verdächtigung einleiten.

*****