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Wochenblatt vom 30.10.2002
 

Wochenblatt vom 30.10.2002 - Berichterstattung zum Vergleichbeschluss vom 23.10.2002

Informanten-Affäre: Vergleich beendet das Zivilverfahren

Mike Schmitzer

...
Wie Schmitzer unter anderem berichtet, sei laut Salzberger und Neumeier Inhalt des Vergleichs: "Gewisse Äußerungen über Alfred Loibl in Zukunft zu unterlassen"


Anmerkung (Inhalt des Vergleichs ist jedoch weitaus mehr):

1.
 

Im gerichtlichen Vergleich aber haben sich Salzberger und Neumeier darüber hinaus auch zur Rücknahme ihrer unwahren Behauptungen und zum Widerruf dieser unwahren Behauptungen verpflichtet.


2.
 
Außerdem haben sie die ausdrückliche Erklärung abgegeben, dass ich nicht gegen das Bankgeheimnis verstoßen habe und auch nicht versucht habe, einen Landrat Schneider zu verhindern.

3.
 
Zusätzlich drücken sie ihr Bedauern darüber aus, dass ich einen Ruf- und Ansehensschaden erlitten habe.

4.
 
Zusätzlich haben sich Salzberger und Neumeier verpflichtet, für jeden Fall der Wiederholung ihrer unwahren Behauptungen eine Strafe von 10.000,00 Euro zu bezahlen.

5.
 
Mit dem gerichtlichen Vergleich sind nur die Unterlassungs- und Widerrufsansprüche abgegolten und erledigt, nicht aber Schadensersatzansprüche.

6.
 
Nach Beendigung des Zivilprozesses kann endlich der Staatsanwalt tätig werden und das Strafverfahren gegen Rechtsanwalt Salzberger und Neumeier wegen übler Nachrede, Verleumdung und falscher Verdächtigung einleiten.

*****