![](images/null.gif) |
|
» Startseite
![](images/grau.gif)
» Pressekonferenz
» Beschluss Zivilkammer
» Stellungnahme
» ANA Bericht 25.10.02
» Wochenblatt 30.10.02
» "Der Dolchstoß"
» Ermittlungsverfahren
» ANA Bericht 11.02.03
» Wochenblatt 12.02.03
» "Mieser Stil"
» Offener Brief von Loibl
![](images/grau.gif)
» Text-Downloads
» Kontakt & Impressum
|
|
Wochenblatt vom 30.10.2002 |
|
Wochenblatt vom 30.10.2002 - Berichterstattung
zum Vergleichbeschluss vom 23.10.2002
Informanten-Affäre: Vergleich beendet das Zivilverfahren
Mike Schmitzer
...
Wie Schmitzer unter anderem berichtet, sei laut Salzberger und Neumeier
Inhalt des Vergleichs: "Gewisse Äußerungen
über Alfred Loibl in Zukunft zu unterlassen"
Anmerkung (Inhalt des Vergleichs ist jedoch
weitaus mehr):
1.
|
|
Im gerichtlichen Vergleich aber haben sich Salzberger und
Neumeier darüber hinaus auch zur Rücknahme
ihrer unwahren Behauptungen und zum Widerruf dieser unwahren
Behauptungen verpflichtet.
|
2.
|
|
Außerdem haben sie die ausdrückliche Erklärung
abgegeben, dass ich nicht gegen das Bankgeheimnis
verstoßen habe und auch nicht versucht habe, einen Landrat
Schneider zu verhindern. |
3.
|
|
Zusätzlich drücken sie ihr Bedauern
darüber aus, dass ich einen Ruf- und Ansehensschaden erlitten
habe. |
4.
|
|
Zusätzlich haben sich Salzberger und Neumeier verpflichtet,
für jeden Fall der Wiederholung ihrer unwahren Behauptungen
eine Strafe von 10.000,00 Euro zu bezahlen. |
5.
|
|
Mit dem gerichtlichen Vergleich sind nur die Unterlassungs-
und Widerrufsansprüche abgegolten und erledigt,
nicht aber Schadensersatzansprüche. |
6.
|
|
Nach Beendigung des Zivilprozesses kann endlich der Staatsanwalt
tätig werden und das Strafverfahren
gegen Rechtsanwalt Salzberger und Neumeier wegen übler
Nachrede, Verleumdung und falscher Verdächtigung einleiten.
|
*****
|
|
|
|
![](images/null.gif) |